Sie sind hier: Warum Dienstunfähigkeit statt BU
Zurück zu: Startseite
Allgemein: Profil unser Büro Impressum Kontakt

Warum DU statt BU

Beweisumkehr!
• Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Versicherte nachweisen, dass eine Berufsunfähigkeit
vorliegt.
• Die Dienstunfähigkeitsklausel privilegiert den Beamten. Eine Dienstunfähigkeit führt zum Anschein der
Berufsunfähigkeit, welche vom Versicherer widerlegt werden müsste.
URTEILE:
„Enthält der BUZ-Vertrag keine Beamtenklausel, so folgt allein aus der Versetzung eines
Lehrers in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht, daß der Lehrer auch
berufsunfähig i.S.d BUZ ist.“

fehlende Beamtenklausel, OLG Köln v. 16.03.1995
„Nehmen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherers in der
Beamtenklausel Bezug auf die gesetzliche Definition der Dienstunfähigkeit in den
Beamtengesetzen, so liegt Berufsunfähigkeit nur dann vor, wenn allgemeine Dienstunfähigkeit
eingetreten ist. Die Dienstunfähigkeit für die konkrete Tätigkeit (hier Polizeidienstunfähigkeit)
begründet keine Berufsunfähigkeit, auch wenn die AVB von der Erfüllung seiner Dienstpflichten
sprechen.“
fehlende spezielle Beamtenklausel (Polizeidienstunfähigkeit), OLG Karlsruhe v. 19.03.1997