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Viele Versicherer gehen dazu über, die Dienstunfähigkeit grundsätzlich nur noch befristet anzuerkennen. Nur noch ein Unternehmen verzichtet in ihren Vertragsbedingungen jedoch ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Befristung und gewähren die Rente nach Anerkennung der Dienstunfähigkeit unbefristet solange die Person ihr Ruhestandsgeld bekommt bis zum Ende der Vertragsdauer.
Viele Versicherer verzichten außerdem auf eine Nachprüfung der Dienstunfähigkeit, während Leistungen befristet gewährt werden.
In Topbedingungen ist z. Bsp. festgeschrieben, ob der Versicherer er auf eine Befristung verzichtet oder wie häufig und für wie lange Leistungsanerkennungen befristet werden können.
Einige Versicherer preisen ganz groß an, dass nach einigen Jahren noch einmal die Dienstunfähigkeit geprüft wird. Wenn ja wird geprüft ob die Person berufsunfähig ist. Wenn nicht wird auch die Leistung aus der Dienstunfähigkeit beendet. Im Klartext heißt das: Der Versicherer begrenzt die Leistung der Dienstunfähigkeit auf eine im Vertrag angegebene Zeit (meisten 5-6 Jahre) prüft dann ob die Person zu 50% berufsunfähig ist. Das ist Sie natürlich nicht, weil sie ja dienstunfähig ist. Somit erhalten Sie aus Ihrem Vertrag der Dienstunfähigkeitsversicherung keine Leisungen mehr.

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