Sie sind hier: Hinzuverdienstmöglichkeit bei Dienstunfähigkeit
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Es gibt einen Versicherer, der sagt er wird seine Zahlungen zur Dienstunfähigkeitsrente nicht einstellen nur weil die Leherrin einer anderen Tätigkeit nachgeht. Dies gilt solange wie sie Bezüe nach dem BamtVG erhält.
Die Lehrerin kann soviel dazu verdienen bis Sie mit Ruhegehalt, Dienstunfähigkeitsrente und Hinzuverdienst an die normalen Bezüge die Sie ohne Dienstunfähigkeit bekommen hätte erreicht.