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Sie suchen eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit

- besten Leistungen bei Dienstunfähigkeit
- richtiger Dienstunfähigkeits-Klausel
- gutem Preis-Leistungsverhältnis
- besten Vertragsbedingungen
- möglichts langer Versicherungsdauer

... dann lade ich Sie ein sich auf unseren Webseiten mit den Thema Dienstunfähigkeit und deren Absicherungsmöglichkeiten vertraut zu machen.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung die der einer Berufsunfähigkeitsversicherung entspricht. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist jedoch auf die Bedürfnisse von Beamten abgestimmt. Für Beamte ist jedoch die Abdeckung des Dienstunfähigkeitsrisikos in einer "normalen" Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ausreichend, sie brauchen eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Jeder Beamte sollte daher eine Dienstunfähigkeitsabsicherung haben. Die Klauseln bei den einzelnen Versicherungsgeselschaften sind jedoch sehr unterschiedlich und bieten unter Umständen nicht den Schutz den der Beamte bei Dienstunfähigkeit benötigt.
Nur noch sehr wenige Versicherer bieten überhaupt eine Dienstunfähigkeitsversicherung oder eine Dienstunfähigkeitsklausel in ihren Berufsunfähigkeitsversicherung Bedingungen an. Aber auch bei den verbleibenden Anbietern für Dienstunfähigkeitsversicherungen sind die Versicherungsbedingungen teilweise so verändert worden, dass eine vollständige Absicherung bei Dienstunfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Daher wird im Web auch auf den meisten Webseiten für Dienstunfähigkeit von "echter Dienstunfähigkeitsklausel", "unechter Dienstunfähigkeitsklausel" , "echter unvollständiger Dienstunfähigkeitsklausel", gesprochen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen darauf zu achten. - Alles Quatsch! Ziel ist es, den Kunden richtig zu verunsichern, Panik zu machen und daraus Geschäft zu generieren.
Wichtig sind die Arten der Dienstunfähigkeit. Es wird unterschieden wegen der "allgemeinen Dienstunfähigkeit" und der "speziellen Dienstunfähigkeit". Weiterhin wird für die Dienstunfähigkeitsversicherung für allgemeine Verwaltungsbeamte oder Polizei-, Feuerwehr-, Justizvollzugsbeamte, Soldaten oder Richter entschieden.
Ein weiterer Unterschied in der Vertragsgestaltung wird dann auch zwischen Beamten, Referendare oder Beamtenanwärtern gemacht.
Ich brauche eine Dienstunfähigkeitsabsicherung
Definition allgemeine Dienstunfähigkeit.
Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er infolge Krankheit, Schwäche oder Kräfteverfalls während der letzten 6 Monate, für einen Zeitraum von 3 Monaten dauernd
dienstunfähig war und nicht zu erwarten ist, dass die Dienstfähigkeit innerhalb der
nächsten 6 Monate dauernd wieder hergestellt werden kann !
Definition spezielle Dienstunfähigkeit
Spezielle Dienstunfähigkeit z.B. BRRG § 101 (Stand 5.12.2006) oder BPolBG § 4 Polizeidienstunfähigkeit liegt vor:
- wenn er den besonderen, gesundheitlichen Anforderungen an seinen Dienst nicht mehr genügt
- wenn er in Folge eines körperlichen Gebrechens, oder wegen Schwäche seiner
körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflicht dauernd
dienstunfähig ist...
Als dauernd dienstunfähig kann er auch dann angesehen werden, wenn die
Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit innerhalb eines Jahres (bei Polizeidienstunfähigkeit 2 Jahre) seit Beginn der Dienstunfähigkeit nicht zu erwarten ist !
Vertragsgundlage 753/2 Polizei/Feuerwehr/Bundesgrenzschutz/Zoll

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Heinze-Versicherungsmakler ; Lützowufer 27 ; 10787 Berlin

was wir für Sie tun können
Jörg Heinze - Finanz & und Versicherungsmakler bietet Ihnen eine professienelle Beratung zum Thema Dienstunfähigkeit, deren Folgen und die Absicherung vor finanziellen Verlusten bei Eintritt einer Dienstunfähigkeit. Als unabhängiger Versicherungsmakler bieten wir Ihnen die Premium-Produkte der Dienstfähigkeitsversicherungen. Nur die Produkte die im Finanztest, bei Morgen und Morgen oder Franke und Bornberg die Bestnoten bekommen haben, kommen in die Auswahl der Tarife für die Absicherung Ihrer Dienstunfähigkeit. Wir arbeiten unabhängig von Versicherungen und stellen Ihnen in unseren Vergleichsprogrammen die Möglichkeiten dar, die zu Ihrem Beruf und Ihren finanziellen Möglichkeiten passen. In der Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten Sie bei uns unterschiedliche Tarifmöglichkeiten wie Dienstunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückzahlung oder Kapitalauszahlung. Beim Abschluss Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie entscheiden, ob Sie die Überschüsse, die mit Ihren Beiträge erwirtschaftet werden, gleich mit Ihren Beiträgen verrechen wollen oder ob Sie am Ende der Vertragslaufzeit eine Kapitalauszahlung wünschen. Ihre Überschüsse aus dem Vertrag der Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie wahlweise in Fonds oder auf klassische Weise anlegen lassen.
Letzte Änderung am Donnerstag, 4. Februar 2010 um 16:10:00 Uhr.
Was ist Dienstunfähigkeit bei Beamten?
Unter Dienstunfähigkeit versteht man, dass ein Beamter oder Soldat auf Grund körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen und geistigen Kräfte nicht mehr in der Lage ist, seine dienstlichen Pflichten gegenüber seinem Dienstherrn zu erfüllen. Dienstunfähigkeit wird durch ein ärztliches, truppenärztliches bzw. ärztliches Gutachten festgestellt. Der Beamte wird je nach Status bei Feststellung einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen. Aktuelle arbeitsunfähigkeit ist nicht mit Dienstunfähigkeit gleichzusetzen, jedoch kann länger dauernde Arbeitsunfähigkeit ein Indiz für Dienstunfähigkeit sein.
Abhängig vom Status des Beamten und davon, ob die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall entstanden ist oder nicht, ergeben sich verschiedene Leistungsansprüche gegen den Dienstherrn. Der Beamte auf Probe hat ebenso wie der Beamte auf Widerruf keinen Leistungsanspruch. Er wird aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und erhält dann die Leistungen, die für alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung gelten.
Der Beamte auf Lebenszeit wird in den Ruhestand versetzt und erhält Leistungen durch den Dienstherrn.
Ein Soldat auf Zeit oder Wehrdienstleistender wird im Falle der Dienstunfähigkeit entlassen, ein Berufssoldat in den Ruhestand versetzt.
Gegen eine Dienstunfähigkeit kann sich der Beamte oder Soldat zusätzlich privat versichern.
gesetzliche Definition der Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit ist ein nach § 42 des Bundesbeamtengestz geregelter Begriff
Als Dienstunfähigkeit (DU) wird die dauerhafte Unfähigkeit zur Erfüllung dienstlicher Pflichten angesehen. Ist ein Beamter infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen und geistigen Kräfte zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig und liegt nach amtsärztlichem bzw. ärztlichem Gutachten eine Dienstunfähigkeit vor, ist der Beamte in den Ruhestand versetzt.
Die „begrenzte Dienstunfähigkeit“ ist seit 1999 eingeführt. Eine begrenzte Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter unter Beibehaltung des bisherigen Amtes die Dienstpflichten noch mindestens mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann.
Im Soldatengesetz finden sich ähnliche Regelungen:
"Ein Berufssoldat ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen und geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist." (§ 44 Abs. 3 SG)
"Ein Soldat auf Zeit ist zu entlassen, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dauernd dienstunfähig kann er auch dann angesehen werden, wenn die Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit innerhalb eines Jahres seit Beginn der Dienstunfähigkeit nicht zu erwarten ist." (§ 55 Abs. 2 SG)
Dienstunfähigkeit

Achten Sie in Ihren Bedingungen auf die echte vollständige Beamtenklausel oder Dienstunfähigkeitsklausel!
Die Beamtenklausel oder Dienstunfähigkeitsklausel sollte den Begriff Berufsunfähigkeit ersetzen oder gleichstellen.
Dabei kommt es auf die genaue Formulierung dieser Klausel an: Wenn es die echte und vollständige Beamtenklausel sein soll, muss die Formulierung genau so lauten:
"Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit."
Dies ist die richtige vollständige Beamtenklausel wie Sie in Ihren Versicherungsbedingungen einer Dienstunfähigkeitsversicherung stehen sollte.
Verzichtet der Versicherer darauf Sie auf eine andere Tätigkeit zu verweisen?
Der Versicherer nennt dieses "Abstrakte Verweisung"
Der Versicherer darf Sie nach Eintritt der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht auf eine andere Tätigkeit verweisen, die Sie noch ausüben könnten. Besteht diese Möglichkeit ist Ihr Schutz wertlos, weil der Versicherer dann trotz Ihrer eingetretenen Dienstunfähigkeit nicht leisten muss. Er verweist Sie dann auf diese Tätigkeit, und das auch dann, wenn der Arbeitsmarkt die Ausübung der Tätigkeit nicht hergibt.
Noch ein ganz wichtiger TiPP!!
Lassen Sie sich bei der Dienstunfähigkeitsversicherung nicht durch Test verschiedenster Anbieter in die Irre führen. Gerade bei der Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) wurden leider einige Fehler gemacht und die Dienstunfähigkeit mit der Berufsunfähigeit vermischt. Hierdurch entstanden dann leider verfälschte Ergebnisse die Sie dann im Schadensfall leer ausgehen lassen.
Auf nachstehenden Seiten finden Sie alles zu den Themen Riesterrente, Rüruprente, Basisrente, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Private Krankenversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherungen, Fondsrenten, Fondsgebundenen Rentenversicherungen - oder Lebensversicherungen, oder einfach nur alles über Jörg Heinze - freier Versicherungsmakler für Berlin. Schauen Sie doch einfach mal rein.
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